Praxis für Tomatistherapie Praxis Für Heilpädagogik















die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung
bedroht sind. Eine Heilpädagogische Behandlung kann nach

    § 35 A des KJHG oder
    § 39/40 des BSHG

in Kooperation mit dem Jugendamt oder Sozialamt gefördert werden.
In Einzelfällen wird diese durch die Krankenkassen finanziert.

Viele Kinder, die man in einer heilpädagogischen Praxis trifft, fallen
im Kindergarten und der Schule durch ihr “unangepasstes” Verhalten
auf. Sie sind bei Kleinigkeiten aufbrausend oder ziehen sich bei
Anforderungen sofort zurück.
In der Schule können sie nicht still sitzen (hyperaktiv) oder sind die
ewigen Träumer, die immer wieder in die Realität zurückgeholt werden
müssen. Es gibt aber auch viele Kinder, deren Verhalten wechselt.

Oft haben die Kinder schon eine Therapiekarriere hinter sich. Kinder
mit solchen Verhaltensweisen leiden unter Verarbeitungsstörungen in
der Wahrnehmung. Sie fühlen sich in ihrer Haut unwohl und kennen
keine adäquaten Verhaltensweisen, um in für sie schwierigen
Situationen angepasst zu reagieren.

Alle Kinder haben etwas gemeinsam: Sie leiden unter ihren Auffällig-
keiten, die ihnen ihre Umwelt immer wieder bewusst macht und suchen
für sich Fluchtmöglichkeiten z. B. durch Rückzug, um im alltäglichen
Leben zurechtzukommen.

Daher ist es wichtig, dass alle Personen, die mit dem Kind vertraut sind,
z. B. Lehrer, Erzieherinnen, Ergotherapeuten, Ärzte immer über den
Therapieverlauf informiert sind und im Austausch miteinander stehen.

Das Therapieprogramm wird individuell erstellt und erfasst
unter anderem:


sensorische Integration
auditive Wahrnehmungsförderung
Entspannungstraining
Aufbau des Selbstwertgefühls
Abbau von Lernblockaden durch verhaltenstherapeutische Ansätze
Lese-, Rechtschreibtherapie
Behandlung bei Dyskalkulie
soziale Integration
Behandlung bie ADS/ADSH
Beratung von Eltern, Lehrern und Therapeuten


Die Methode | Tomatis-Hörkur | Praxis für Heilpädagogik | Kontakt | Home |